VORSICHT BEI VERKAUF UND VERPACHTUNG VON REBFLÄCHEN

Anlieferungsverpflichtung an Genossenschaften: Die Satzungen fast aller Winzergenossenschaften enthalten Klauseln, wonach die Mitglieder zur Anlieferung der gesamten Ernte verpflichtet sind. Verstößt ein Mitglied gegen diese Pflicht oder versucht sich dieser durch Verpachtung oder Verkauf von Rebflächen an ein Nichtmitglied zu entziehen, macht es sich schadensersatzpflichtig, je nach Satzung kann sogar eine Vertragsstrafe verhängt werden.

Treuepflicht erlaubt Eingriff ins Eigentumsrecht: Was wie ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht anmutet ist tatsächlich zulässig. Bereits im Jahre 2001 bestätigte das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 28.06.2001), dass die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft eine Treuepflicht auslöst, weshalb die Anlieferungsverpflichtung sowie die Einschränkungen bei Verkauf und Verpachtung einen gerechtfertigten Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen.

Vor einem geplanten Verkauf oder einer Verpachtung sollten daher die bestehenden Verträge mit Genossenschaften bzw. deren Satzungen eingehend geprüft werden, um kostspieligen Überraschungen vorzubeugen. Gegebenenfalls muss der Vertrag mit der Genossenschaft rechtzeitig vorher gekündigt werden, wobei hier genau auf die einzuhaltenden Kündigungsfristen geachtet werden muss.

 

Artikel in der Rebe & Wein, Ausgabe: Dezember 2012, RA Geyer

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