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VORSICHT ABMAHNGEFAHR – STOLPERSTEIN IMPRESSUMSPFLICHT

Bis zu 50.000,- Euro. Kostspielige Abmahnungen und Bußgelder von bis zu 50.000 Euro können die Folge sein, wenn die Website eines Unternehmens nicht über ein ordnungsgemäßes Impressum verfügt. Nicht nur ungeliebte Mitbewerber sondern vor allem die sogenannte Abmahnindustrie nutzen die derzeitige Rechtslage immer häufiger aus, um bei vorwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen abzukassieren.

Richtiges Impressum: Der beste Schutz gegen strafbewehrte Unterlassungsverfügungen und Abmahnungen ist in jedem Fall ein richtiges Impressum. Hierbei ist insbesondere das Telemediengesetz zu beachten, wonach bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Schnell schleichen sich dabei Fehler ein. Die landläufige Meinung, mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten, sei den gesetzlichen Anforderungen genüge getan, ist nicht nur falsch sondern auch gefährlich. Welchen genauen Inhalt ein Impressum im Einzelfall ausweisen muss, hängt unter anderem vom Anbieter und vom angesprochenen Personenkreis ab. Um die eingangs genannten Gefahren zu vermeiden, kann es sich daher lohnen, vorab rechtlichen Rat einzuholen.

Dringend empfehlenswert ist dies, wenn bereits eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung im Haus ist. Dann gilt es, diese zu prüfen und eine eventuell bestehende Wiederholungsgefahr schnellstmöglich zu beseitigen, um weiteren Schaden abzuwenden.

 

Artikel in der Rebe & Wein, Ausgabe: November 2012, RA Peterle