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Verwaltungsrecht


Ihr kompetenter Ansprechpartner

Dr. Martin Peterle
Rechtsanwalt

Das Verwaltungsrecht regelt ganz überwiegend das Verhältnis zwischen Privatpersonen und dem Staat. In der Regel wird der Bürger im Rahmen von Bescheiden, Anträgen und Genehmigungsverfahren mit verwaltungsrechtlichen Fragen konfrontiert.

Inhaltlich kommen dabei die unterschiedlichsten Fallgestaltungen in Betracht, dies kann die baurechtliche Zulässigkeit eines Geräteschuppens im Außenbereich sein, aber auch die Rechtmäßigkeit eines Ablehnungsbescheids im Sozialrecht.

Entsprechend den Kerntätigkeitsbereichen der Kanzlei hat ein Großteil unserer verwaltungsrechtlichen Mandate Bezug zum Agrar-, Beamten-, Prüfung-, und Vergaberecht. Weitere Schwerpunkte bilden das Handwerks- und Gewerberecht.

Hier ein Ausschnitt aus unserem diesbezüglichen Beratungsangebot

  • Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht (Widerspruch- und Klageverfahren)
  • Besonderes Verwaltungsrecht (insbesondere öffentliches Baurecht, Außenbereichsvorhaben)
  • Sozial- und Sozialverfahrensrecht (Widerspruch- und Klageverfahren
  • Sozialversicherungsrecht
  • Landwirtschaftliches Verwaltungsrecht (Tierschutzgesetz, Agrarstrukturverbesserungsgesetz, Flurbereinigungen)
  • Gewerberecht
  • Handwerksrecht
  • Gaststättenrecht
  • Straßen- und Wegerecht

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