Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrecht
Marc Hund
Rechtsanwalt
Straßenverkehrsrecht/Verkehrsordnungswidrigkeiten
Allgemeines Zivilrecht,
Forderungseinzug/Inkasso
Fahrverbot, Entzug des Führerscheins, Punkte in Flensburg, Bußgeld- oder Alkohol am Steuer, Drogen, Unfall oder Vorfahrtsverstoß: Nutzen Sie die Vorteile anwaltlicher Beratung und stellen Sie die Waffengleichheit mit der Behörde wieder her. Ohne anwaltliche Hilfe fühlen sich Betroffene als Spielball der Behörden und Gerichte. Bußgeldverfahren im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für Laien kaum nachvollziehbar.
Wir helfen Ihnen bei folgenden Verkehrsverstößen:
Zahlen Sie den Bußgeldbescheid nicht voreilig. Nur durch einen fristgerecht eingelegten Einspruch wird Ihr Fall überprüft. Nutzen Sie die Vorteile einer anwaltlichen Vertretung um Ihre Rechte zu sichern. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht und prüfen, ob der Ihnen zur Last gelegte Verstoß auch zu beweisen ist. Mit der richtigen Strategie können Geldbußen oftmals reduziert und Punkte in Flensburg vermieden werden.
Wem vorgeworfen wird, dass er alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, verliert nicht selten seinen Führerschein. Oftmals kann der Tatnachweis anhand von unbedachten Einlassungen geführt werden. Gerade deshalb sollten Sie, bevor Sie überhaupt irgendwelche Angaben machen, einen Rechtsanwalt konsultieren. Mit einer kompetenten anwaltlichen Beratung kann oftmals ein langes und existenzbedrohendes Fahrverbot abgewendet bzw. der Führerschein zügig zurückerlang werden.
Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln ziehen schnell Punkte im Verkehrssünderregister nach sich, insbesondere, wenn sie mit einem Unfall einhergehen. Anhand der Ermittlungsergebnisse kann nachvollzogen werden welche Beweismittel gegen Sie vorliegen. Im gemeinsamen Gespräch klären wir mit Ihnen, ob diese stichhaltig sind oder ob beispielsweise die Behörde eine falsche Sachverhaltsdarstellung anderer Unfallbeteiligter zu Ihrem Nachteil zugrunde gelegt hat.
Nicht nur Mobiltelefone, sondern alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden. Die gesetzliche Aufzählung des § 23 Abs. 1a Satz 2 StVO ist nicht abschließend. Um den konkreten Vorwurf rechtlich auf Herz und Nieren prüfen zu können muss die aktuelle einschlägige Rechtsprechung herangezogen werden.
Schnelle Kontaktaufnahme und persönliche (telefonische) Besprechung mit dem Anwalt.
Fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln zur Vermeidung der Bestandskraft von Bescheiden. (Achtung: Bestandskraft vermeiden)
Wir haben Ihre Kosten stets im Blick und übernehmen auch die Abwicklung des Mandats gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.
Kann Ihnen der Verstoß tatsächlich korrekt nachgewiesen werden? Erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte durch den beauftragten Anwalt erfahren die Betroffenen, wie Ihnen der Regelverstoß nachgewiesen werden soll und welche technischen Mittel zum Einsatz gekommen sind. Technisches Verständnis und einschlägige rechtliche Erfahrung zeichnen uns als kompetente Berater aus.
Wir übernehmen die Einlassung im Anhörungsverfahren für Sie. Oftmals kann der Tatnachweis anhand von unbedachten Einlassungen geführt werden. Gerade deshalb sollten Sie bevor Sie überhaupt irgendwelche Angaben machen einen Rechtsanwalt konsultieren. (Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten meist ab dem Anhörungsverfahren)
Bestenfalls erreichen wir die Einstellung des Verfahrens. Aber auch wenn der Tatvorwurf schlussendlich nicht ausgeräumt werden kann, erkennen rechtliche Handlungsspielräume und nutzen diese zu Ihrem Vorteil, sei es um die Höhe eines Bußgeldes zu reduzieren oder um ein Fahrverbot abzuwenden.
Jeder Fall ist anders. Manchmal führen schwierige Umstände zu Fehlern, deren Folgen die Gesamtsituation zusätzlich belasten. Wir sprechen – wenn gewünscht und notwendig – mit der Behördenseite, damit in Ihrem Fall die gesamten Umstände berücksichtigt werden und eine gute Lösung gefunden wird.
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