Bei der Arbeitgebervertretung liegt das Hauptaugenmerk unserer Beratung auf der Gestaltung von Arbeitsverträgen, dem Umgang mit Fehlverhalten von Arbeitnehmern sowie der Beratung beim Übergang von Beschäftigungsverhältnissen im Rahmen von Betriebsübergängen z. B. bei Unternehmenskäufen oder Verschmelzungen.
Darüber hinaus halten wir unsere Mandanten über Gesetzesänderungen auf dem Laufenden und machen auf notwendige Änderungen z. B. bei der Arbeitsvertragsgestaltung aufmerksam (z. B. im Rahmen des Mindestlohngesetzes oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes). Arbeitnehmern, die sich naturgemäß gegenüber dem Arbeitgeber in einer schwächeren Position befinden, helfen wir bei der Durchsetzung von Lohn- oder Urlaubsansprüchen oder machen die Unwirksamkeit einer Kündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage oder die Unwirksamkeit einer Befristung im Wege einer Entfristungsklage geltend.