Menschen, die familien- oder erbrechtlichen Rat benötigen befinden sich in Zeiten des persönlichen Umbruchs.
In einer emotional sehr schwierigen Situation müssen trotzdem weitreichende Entscheidungen getroffen und komplexe Fragen beantwortet werden, für die man sich in anderen Lebenssituation oftmals weitaus mehr Zeit genommen hätte.
Im Familienrecht geht es um die Eingehung einer neuen, um die Regelung einer bestehenden oder die Beendigung einer Beziehung zum Ehegatte und Kindern. Es handelt sich damit um höchstpersönliche Beziehungen und Anliegen. Im Erbrecht geht es um nicht minder wichtige und persönliche Angelegenheiten. Es geht um die Regelung eines künftigen oder bereits geschehenen Ablebens naher Verwandter.
Beiden Situationen ist eine enorme emotionale Belastung zu eigen. Zusätzlich sind beide Rechtsgebiete höchst komplex, da oftmals miteinander verwoben. Denn schließlich regeln sie das Zusammenleben gleich mehrerer Menschen in ihrer ganzen persönlichen, vermögensrechtlichen, beruflichen Vielfalt. Die juristischen Fallstricke und Zusammenhänge sind bereits deshalb für den Betroffenen alleine kaum zu überblicken und erfordern professionelle und engagierte Beratung.
Selbst für versierte Spezialisten ist übergreifende Zusammenarbeit oftmals ein Muss. Beispielsweise bei der Erstellung eines Ehevertrags, Erbvertrags, Testaments, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Teamwork einzelner Spezialisten aus unserer Sicht die beste Garantie für eine haltbare und gelungene juristische Lösung Ihres Problems. Schritt für Schritt werden wir gemeinsam Ihre Probleme erörtern, systematisieren und individuelle Lösungen erarbeiten und außergerichtlich wie gerichtlich umsetzen.
Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Ihnen in dieser schwierigen Zeit des Umbruchs persönlich und durch unsere juristische Expertise zur Seite zu stehen. Mit uns haben Sie eine Kanzlei, die Ihnen als Team und Partner zur Seite steht.