Das Strafrecht ist mit Abstand das schärfste und einschneidenste Schwert, das unserem Staat zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zur Verfügung steht. Das Strafrecht stellt aber zugleich den intensivsten Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers dar. Die Folgen von fehlerhaften staatlichem Handeln lassen sich nicht wiedergutmachen und nur sehr eingeschränkt kompensieren.
Für diejenigen, die ins Visier der strafrechtlichen Ermittlungen geraten sind, ist es daher von höchster Bedeutung, dass sie möglichst frühzeitig professionelle Unterstützung erhalten.
Entlastende Umstände dürfen durch die Ermittlungsbehörden nicht vergessen werden. Grundgesetzliche Verfahrensechte müssen in allen Verfahrensstadien gewahrt werden. Oftmals werden nach Gesetz zulässige Verfahrensabsprachen unterschätzt. Sie bieten den Beschuldigten wie auch den Opfern einer Straftat schnelle und vernünftige Lösungen.