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KANZLEI FÜR Weinrecht

Das Weinrecht im engeren Sinne regelt den Anbau, das Verarbeiten, das Inverkehrbringen und die Absatzförderung von Wein und sonstigen Erzeugnissen des Weinbaus. Nach unserem Verständnis muss eine umfassende Beratung im Weinrecht darüber hinausgehen. Denn nicht nur das deutsche und europäische Weinrecht ist für den Weinbaubetrieb von Bedeutung, vielmehr wirft die weinwirtschaftliche Tätigkeit regelmäßig Fragen auf, die zwar nicht unbedingt dem Weinrecht im eigentlichen Sinne zuzuordnen sind, aber typischerweise Weinbaubetriebe betreffen. Das Genossenschaftsrecht sei hier beispielhaft aufgeführt.

Deutsches und Europäisches Weinrecht

  • Bezeichnungsrecht
  • Önologische Herstellungsvorschriften
  • Hektarertragsregelungen
  • Landpachtrecht
  • Nationale und europäische Vermarktungsregeln
  • Anbauregelungen
  • Weinspezifisches Subventionsrecht
  • Weinstrafrecht
  • Weinordnungswidrigkeitenrecht
  • Widerspruchsverfahren in weinrechtlichen Verwaltungsverfahren

Das Weinbauunternehmen

  • Genossenschaftsrecht
  • Marken- und Wettbewerbsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Bewirtschaftungs- und Pachtverträge
  • Baurecht
  • Nachbarrecht
  • Juristische Begleitung von Hofübergängen
  • Arbeitsrecht
  • Gesellschafts- / Unternehmensrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Schadenersatz- / Versicherungsrecht
  • Forderungsmanagement / Inkasso / Mahnwesen

Der Unternehmer als Mensch

  • Erbrecht
  • Juristische Begleitung von Hofübergängen
  • Familienrecht
  • Arbeitsrecht
  • Wein-, Steuer- und allgemeines Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten

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