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WEINBERG WEGEN STEINSCHLAGGEFAHR GESPERRT

Die Entscheidung: Wenn für Beschäftigte auf einem Weinberg durch mögliche Steinschläge akute Lebensgefahr besteht, ist ein Beschäftigungsverbot bis zur Durchführung von geeigneten Sicherheitsmaßnahmen verhältnismäßig. So hat das Verwaltungsgericht Köln am 7. August 2013 über den Eilantrag eines Winzers aus Königswinter entschieden. Dieser sah seine Existenz bedroht, nachdem aufgrund der Steinschlaggefahr für den Großteil seiner Weinanbaufläche ein Beschäftigungsverbot durch die Bezirksregierung Köln ausgesprochen wurde. Einem Gutachten des Geologischen Dienstes Nordrhein-Westfalen vom Januar 2013 war zu entnehmen, dass Steine und Blöcke mit einem Gewicht von bis zu acht Tonnen auf die Weinberge stürzen können. An die konkrete Wahrscheinlichkeit eines Absturzes seien unter diesen Voraussetzungen nur geringe Anforderungen zu stellen, so das Gericht, da sich die Gefahr eines Absturzes jederzeit realisieren könne. Daher sei auch unerheblich, wann der letzte Steinschlag stattgefunden habe. Das Beschäftigungsverbot sei deshalb– trotz der eventuell schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für den Antragsteller – rechtmäßig.

 

Hintergrund: Wer für die geforderte Durchführung der Sicherungsmaßnahmen und vor allem auch deren Bezahlung zuständig ist, konnte bisher nicht abschließend geklärt werden. Laut der Bürgermeisterin der betroffenen Gemeinde solle die Finanzierungslast jedoch auf möglichst vielen Schultern verteilt werden, die Hauptlast aber das Land treffen.

 

Die praktische Bedeutung: Immer wieder beschäftigt die Sicherung von Weinbergen die Gerichte. Auch die Gefahren, die von Weinbergen ausgehen, können zu einer Inanspruchnahme des Eigentümers führen (Beispiel: Schutz heranrückender Wohnbebauung vor Hochwasser und Spritzmitteln). Diese Aspekte sollte man beim Kauf von Weinbergen und bei heranrückender Bebauung beachten. Es empfiehlt sich, dabei ggf. auf juristische Hilfe zurückzugreifen.

 

Artikel in der Rebe & Wein, Ausgabe: Oktober 2013,Stud. iur. Richard Dören