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SCHEIDUNGSFOLGENVEREINBARUNG: DER EHEVERTRAG IN LETZTER MINUTE

Die Partner gehen davon aus, dass ihre Ehe nicht mehr zu retten ist. Trotzdem kann es sich lohnen, die Blumentöpfe nicht vom Balkon zu werfen, sondern sich ein letztes Mal, zusammen zu reißen und sich gemeinsam mit dem Nochehegatten an einen Tisch zu setzen.

Auf den ersten Blick scheint das wenig Sinn zu machen. Denn für die Scheidung muss letztlich ohnehin der Richter eingeschaltet werden. Warum also noch einen zusätzlichen Vertrag schließen?

Ganz einfach: Das Verfahren kann so viel billiger, schneller und reibungsloser abgeschlossen werden.

Der Hintergrund ist folgender: Die Befugnis des Familienrichters reicht letztlich nur soweit, wie sich die Parteien streiten. Durch jeden Punkt, über den sich die Beteiligten nicht (mehr) streiten, beschleunigen Sie so das gerichtliche Verfahren. Sie schonen so neben ihrem Nervenkostüm auch ihren Geldbeutel.

Möglicher Inhalt: Die Parteien können in einer solchen Vereinbarung beispielsweise folgende Punkte regeln:

  • Auseinandersetzung des Immobilienvermögens
  • und des sonstigen Vermögens und Hausrats,
  • den Zugewinn,
  • den Versorgungsausgleich,
  • die Fragen des  Erb- und Pflichtteilsrechts,
  • den Kindes-, Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt sowie die Scheidungskosten.

 

Durch die teilweise notwendige notarielle Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung erhalten die Parteien damit schon vor Rechtskraft der schlussendlichen Scheidung Sicherheit in wichtigen wirtschaftlichen Punkten.

Im Rahmen einer solchen einvernehmlichen Scheidung genügt des Weiteren ein Anwalt. Auch dies spart ggfs. nicht unerhebliche Kosten.

 

Artikel in der Rebe & Wein, Ausgabe: Juli 2014, RA Troßbach