Zu den nichtärztlichen Heilberufen zählen insbesondere Osteopathen, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und Heilpraktiker. Mangels ausreichender gesetzlicher Regelungen stellen sich für die vorgenannten Berufsgruppen in der täglichen Arbeit eine Vielzahl von Fragen:
- Was darf ich genau behandeln?
- Wo enden meine Kompetenzen?
- Wie darf ich meine erbrachten Leistungen abrechnen, und mit wem?
- Wann benötige ich eine Heilprakikererlaubnis?
- Darf ich einen freien Mitarbeiter beschäftigen?
- Mit welchen Begriffen darf mein Konkurrent seine Praxis bewerben?
Wir beraten Praxisinhaber und Therapeuten in umfassender Weise. Dies reicht vom alltäglichen Forderungseinzug säumiger Behandlungshonorare, in arbeitsrechtlichen Fragen bei der Mitarbeiterführung und Vermeidung von Scheinselbständigkeit und im Wettbewerbsrecht bei der Abwehr von Abmahnungen, deren Ziel die nichtärztlichen Heilberufe vermehrt werden. Hinzu kommt die Vermeidung von Strafbarkeiten z. B. bei der Abrechnung gegenüber privaten und gesetzlichen Krankenkassen und Verstößen gegen das Heilpraktikergesetz und Berufsrecht.