Im Bereich des Hochschul- und Prüfungsrechts werden oftmals die Weichen für die berufliche Zukunft gestellt. Dies betrifft ebenso andere Prüfungen staatlicher oder quasistaatlicher Einrichtungen wie beispielsweise die Meister- und Gesellenprüfungen der Kammern, sämtliche Prüfungen im Ausbildungssystem und die Leistungskontrollen in öffentlichen Berufslaufbahnen. Dasselbe gilt für die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen und Abschlüsse. Die Betroffenen sehen sich dabei teils einem komplexen System gegenüber, bei dem sie nicht auf Augenhöhe agieren und sich daher „ausgeliefert“ fühlen.
Da der Beurteilung von Prüfungsleistungen oftmals auch ein subjektives Element innewohnt, kann es zu Ungerechtigkeiten kommen. Das Prüfungsrecht ist eine außerordentlich schwierige Materie, da die Beurteilungen in einer Prüfung nur eingeschränkt überprüfbar sind. Daher stellt bei Prüfungen die Feststellung, dass formale Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, oftmals die einzige Möglichkeit dar, getroffene Entscheidungen anzugreifen.
Es ist daher besonders wichtig, frühzeitig sachkundigen Rat einzuholen und die gegebenen Möglichkeiten, z.B. der Akteneinsicht, zu nutzen.